1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsverhältnisse, die zwischen dem Beschaffer und dem Besteller bei der Beschaffung der Inlands- oder der internationalen Beförderung von Sendungen mittels der auf der Internetseite www.aplikacia.neoship.sk verfügbaren Softwareanwendung entstehen (nachfolgend nur „AGB“), und gelten für die zwischen dem Beschaffer und dem Besteller geschlossenen Verträge.
1.2. Für die Zwecke dieser AGB gilt Folgendes:
1.2.1. Beschaffer ist die Gesellschaft NEOSHIP s.r.o., mit Sitz: Miletičova 23, 821 09 Bratislava - mestská časť Ružinov, IČO: 50 286 820, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Žilina, Abt.: Sro, Einlage Nr. 65476/L, Bankverbindung: Tatra banka, a.s., IBAN: SK2911000000002948022430, die Betreiberin des Online-Versandsystems NEOSHIP ist;
1.2.2. Besteller ist eine natürliche oder juristische Person, die über den Dienst NEOSHIP im Rahmen des Kundenbereichs und des eingerichteten Kundenkontos auf der Internetseite www.aplikácia.neoship.sk die Beschaffung der Inlands- oder der internationalen Beförderung einer Sendung/von Sendungen durch den Beschaffer im Einklang mit diesen AGB eingibt und bestellt;
1.2.3. Versanddienstleister ist die in Punkt 2.3. dieser AGB angeführte Gesellschaft, die Kurierdienste erbringt und die Zustellung der vom Besteller in das Internet-Versandsystem NEOSHIP eingegebenen Sendungen durchführt, über das der Beschaffer die Beförderung sicherstellt;
1.2.4. Neoship ist eine auf der Seite www.aplikacia.neoship.sk verfügbare Softwareanwendung, die zur elektronischen Online-Verarbeitung der vom Besteller in das System eingegebenen Sendungen und zur Übertragung der Sendungsdaten unmittelbar in das System des Versanddienstleisters zum Zweck der Beschaffung der Beförderung der eingegebenen Sendungen bestimmt ist;
1.2.5. Internetseite ist die Seite www.aplikacia.neoship.sk, auf der der Beschaffer die Dienste des Versandsystems Neoship betreibt, das zur Beschaffung der Beförderung von Sendungen bestimmt ist;
1.2.6. Sendung ist eine Sache oder eine Gesamtheit von Sachen, die vom Besteller zur Beförderung von einem konkreten Ort (Absendeort) an einen bezeichneten Empfänger der Sendung an den Bestimmungsort (Lieferort) bestimmt sind. Der Besteller spezifiziert die Art der Sendung, wählt und bezeichnet die Art und die gewünschte Zeit der Beförderung der Sendung;
1.2.7. Vertrag ist der im Einklang mit diesen AGB zwischen dem Beschaffer und dem Besteller geschlossene Servicevertrag über die Beschaffung der Inlands- oder der internationalen Beförderung von Sendungen im Rahmen des Systems Neoship;
1.2.8. Kreditkonto ist ein durch eine eindeutige Zahlenbezeichnung identifiziertes Konto, das vom Beschaffer für den Besteller im Rahmen seines Kundenkontos bei der Nutzung des Online-Versandsystems Neoship eingerichtet wird, auf das der Besteller Vorauszahlungen für künftige Beschaffungen der Beförderung von Sendungen leistet, die mittels der zugeordneten Zahlenbezeichnung identifiziert werden, und von dem zugleich die Preise für die einzelnen Beschaffungen der Beförderung beglichen werden.
1.2.9. Personenbezogene Daten – Daten, die eine natürliche oder juristische Person betreffen (nachfolgend nur „betroffene Personen“), die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere anhand einer allgemein verwendbaren Kennung oder einer anderen Kennung, wie zum Beispiel Vor- und Nachname, Firma, Wohnsitz, Sitz, Geburtsdatum, Geburtsnummer, IČO, DIČ, Telefonnummer, E-Mail, Standortdaten oder Online-Kennung (IP-Adresse, Cookies, Anmeldedaten für Online-Dienste.
1.2.10 Beschaffung der Beförderung – die Beförderung gilt in dem Moment als beschafft, in dem den vom Nutzer in seinem Kundenkonto erstellten Sendungsdaten die Sendungsverfolgungsnummer des Versanddienstleisters zugeordnet wird. Zugleich wird dem Besteller ein Versandetikett für das Paket mit dieser Sendungsverfolgungsnummer generiert.
1.2.11. Preisliste des Beschaffers – Dokument des Beschaffers, in dem alle Gebühren des Beschaffers enthalten sind, die mit der Nutzung seiner Dienste sowie mit der Sicherstellung des technischen Supports und der Softwareaktualisierung zusammenhängen, einschließlich der Zahlungen für die einzelnen Dienste und des Umfangs der Funktionalität, die der Beschaffer über Neoship bereitstellt. Die aktuelle Preisliste des Beschaffers ist auf der Internetseite www.neoship.sk sowie unmittelbar in der Anwendung Neoship veröffentlicht und verfügbar. Die einzelnen Gebühren und Zahlungen für Dienste werden entweder unmittelbar vom Kreditkonto des Bestellers abgebucht oder dem Besteller individuell außerhalb des Kreditkontos in Rechnung gestellt. Diese Rechnungen ist der Besteller verpflichtet, unmittelbar an den Beschaffer außerhalb des Kreditkontos zu zahlen.
1.2.12 Aktivierungsgebühr – einmalige Gebühr für die Einrichtung des Kunden- und des Kreditkontos sowie für die Sicherstellung der technischen Anbindung an die übrigen Systeme des Beschaffers und des Bestellers. Diese Gebühr wird auch im Falle einer Neuregistrierung des Bestellers berechnet (Wechsel der s.r.o., der IČO u. Ä.)
1.2.13 Monatliche Gebühr – umfasst den technischen Support, die Wartung und die Aktualisierung des Systems Neoship sowie der damit zusammenhängenden Systeme und Anbindungen.
1.2.14 Gebühr für die Beschaffung der Beförderung von Sendungen – für die Beschaffung der Beförderung jeder einzelnen Sendung über den Dienst Neoship hat der Beschaffer Anspruch auf den auf Grundlage der Preisliste für die Beschaffung der Beförderung bestimmten Preis.
1.3. Diese AGB legen die grundlegenden Rechte und Pflichten der Vertragsparteien beim Vertragsabschluss mittels des Registrierungsformulars oder beim Abschluss schriftlicher Verträge über einen Handelsvertreter fest und präzisieren sie. Der Beschaffer verpflichtet sich, dem Besteller die Inlands- oder die internationale Beförderung von Sendungen zu beschaffen, und der Besteller verpflichtet sich, dem Beschaffer für die Nutzung seiner Dienste die vereinbarte Vergütung in der in der aktuellen Preisliste des Beschaffers angeführten Höhe oder in der Höhe zu zahlen, wie sie in dem zwischen ihnen geschlossenen individuellen Vertrag vereinbart wird.
1.4. Die Bestimmungen der AGB sind untrennbarer Bestandteil des Vertrags und stets im Rahmen des eingerichteten Kundenkontos des Bestellers verfügbar. Von den Bestimmungen dieser AGB abweichende Bestimmungen können beim Vertragsabschluss vereinbart werden. Derart vereinbarte abweichende Bestimmungen im Vertrag haben Vorrang vor den Bestimmungen dieser AGB. Der Beschaffer ist berechtigt, den Wortlaut der AGB zu ändern oder zu ergänzen. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien richten sich stets nach dem aktuellen Wortlaut der Geschäftsbedingungen, die dem Besteller ausreichend rechtzeitig, spätestens jedoch eine Woche vor deren Inkrafttreten, mitgeteilt werden, und zwar entweder per E-Mail oder mittels einer im Kundenkonto verfügbaren elektronischen Nachricht. Im Falle der Nichtzustimmung des Bestellers zum aktuellen Wortlaut der AGB hat dieser das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien richten sich ferner nach den Nutzungsbedingungen des auf der Internetseite eingerichteten Kundenkontos sowie nach den im Rahmen des Kundenkontos und seiner Funktionalitäten angeführten Bedingungen und Anweisungen.
2. ELEKTRONISCHER ANTRAG (REGISTRIERUNG) UND VERTRAGSABSCHLUSS
2.1. Auf Grundlage des erklärten Interesses des Bestellers an der Nutzung des Dienstes Neoship (telefonisch, per E-Mail, über ein Online-Formular, persönlich) wird dem Besteller seitens des Beschaffers ein Registrierungsformular zusammen mit dem Vorschlag zum Abschluss eines Servicevertrags und den Bedingungen der Nutzung des Internetdienstes Neoship einschließlich des Preisangebots und dieser AGB zugesandt, mit denen sich der Besteller ordnungsgemäß vertraut zu machen hat. Nach dem Ausfüllen und Absenden des Registrierungsformulars ist der Besteller verpflichtet, die Aktivierungsgebühr zu zahlen, und zwar auf Grundlage der vom Beschaffer an die vom Besteller im Registrierungsformular angegebene E-Mail-Adresse zugesandten elektronischen Rechnung. Mit dem Absenden des Registrierungsformulars und zugleich mit der Gutschrift der Zahlung der Aktivierungsgebühr auf dem Bankkonto des Beschaffers erklärt der Besteller seine vorbehaltlose Zustimmung zu den AGB des Beschaffers. Zugleich erklärt er seine Zustimmung zu dessen Preisliste bzw. zum individuellen Preisangebot sowie zu den Bedingungen der Nutzung des Online-Versandsystems Neoship. Der Besteller ist verpflichtet, im Rahmen des Registrierungsformulars alle geforderten Angaben anzuführen und auszufüllen, einschließlich der Kontaktdaten des Statutarorgans des Bestellers bzw. der zur Vertretung des Bestellers berechtigten Person sowie der weiteren verantwortlichen Personen, die Zugang zum Benutzerkonto im Rahmen des Systems Neoship haben werden, und die E-Mail-Adresse anzugeben, an die die Zugangsdaten gesandt werden. Ist der Besteller eine natürliche Person, so ist er verpflichtet, die Angabe zu bestätigen, dass er mindestens 18 Jahre alt ist. Ohne Bestätigung der Angabe über das entsprechende Alter wird der Beschaffer das ausgefüllte Registrierungsformular nicht akzeptieren. Die im Registrierungsformular angeführten Angaben müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein.
2.2. Der Beschaffer wird die Bestätigung des Vorschlags zum Vertragsabschluss als unvollständig ansehen und diese nicht berücksichtigen, wenn:
2.2.1. der Besteller im Registrierungsformular nicht alle verpflichtenden und geforderten Angaben gemäß Punkt 2.1. dieser AGB einschließlich des Alters des Bestellers ausfüllt;
2.2.2. der Besteller im Registrierungsformular nicht kennzeichnet, dass er diesen AGB im Einklang mit Punkt 2.1. dieser AGB vorbehaltlos zustimmt;
2.2.3. der Besteller im Registrierungsformular unvollständige oder unwahre Angaben anführt.
2.2.4. der Besteller die Aktivierungsgebühr auf Grundlage der vom Beschaffer zugesandten elektronischen Rechnung gemäß Punkt 2.1. nicht zahlt.
2.3. Der Besteller nimmt mit dem Ausfüllen und Absenden des Registrierungsformulars und zugleich mit der Zahlung der Aktivierungsgebühr zur Kenntnis, dass die von ihm eingegebene Inlands- oder internationale Beförderung mittels der gewählten Versanddienstleister sichergestellt wird, bei denen es sich um folgende Gesellschaften handeln kann:
a) Slovak Parcel Service, s.r.o. mit Sitz: Senecká cesta 1, 900 28 Ivanka pri Dunaji, IČO: 31 329 217, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Bratislava I., Abteilung Sro, Einlage Nr. 3215/B
b) EXPRESS ONE SLOVAKIA, s.r.o., mit Sitz: Senecká cesta 1, 900 28 Ivanka pri Dunaji, IČO: 31 342 621, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Bratislava I., Abteilung Sro, Einlage Nr. 4376/B
c) GLS General Logistics Systems Slovakia s.r.o. mit Sitz Budča 1039, 96233 Budča, IČO: 36 624 942, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Banská Bystrica, Abteilung Sro, Einlage Nr. 9084/S
d) Packeta Slovakia s. r. o., mit Sitz: Sliačska 1E, 831 02 Bratislava – mestská časť Nové Mesto, IČO: 48 136 999, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Bratislava I., Abteilung Sro, Einlage Nr. 105158/B.
e) Direct Parcel Distribution SK s.r.o., mit Sitz Technická 7, 821 04 Bratislava, IČO: 35 834 498, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Bratislava I., Abteilung Sro, Einlage Nr. 26367/B
f) Slovenská pošta, a.s., mit Sitz Partizánska cesta 9, 975 99, Banská Bystrica, IČO: 36 631 124, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Banská Bystrica, Abteilung Sa, Einlage Nr. 803/S
Der Beschaffer hat mit den vorstehend angeführten Versanddienstleistern einen gesonderten Vertrag über die Zusammenarbeit geschlossen, wobei auch eine künftige Zusammenarbeit mit anderen Versanddienstleistern nicht ausgeschlossen ist. In einem solchen Fall hat der Besteller bei der Eingabe der Sendungen in das System Neoship die Möglichkeit der Auswahl des Versanddienstleisters.
2.4. Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass sich die Beförderung von Inlandssendungen nach den Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der Inlandsbeförderung des Versanddienstleisters und die Beförderung internationaler Sendungen nach den Beförderungsbedingungen der internationalen Beförderung des Versanddienstleisters richtet. Die Beförderungsbedingungen des Versanddienstleisters sind in der Anwendung Neoship im Bereich Dokumente verfügbar.
2.5. Der Beschaffer richtet dem Besteller in der Regel binnen 7 Arbeitstagen nach Erhalt des ordnungsgemäß ausgefüllten Registrierungsformulars und nach Gutschrift der gesamten Höhe der Aktivierungsgebühr auf dem Konto des Beschaffers im Rahmen des Dienstes Neoship ein Kundenkonto ein, dessen Bestandteil ein durch eine eindeutige Zahlenbezeichnung identifiziertes Kreditkonto sein wird. Der Beschaffer sendet dem Besteller an die E-Mail-Adresse im Sinne des Punktes 2.1 dieses Artikels der AGB die Anmelde- (Zugangs-)Daten zum eingerichteten Kundenkonto zu. Der Besteller ist verpflichtet, die Zugangsdaten zum Benutzerkonto geheim zu halten, zu schützen und alle Schritte zu unternehmen, damit es nicht zu deren Missbrauch oder Verlust kommt. Der Besteller ist berechtigt, diese Daten nur den von ihm im Registrierungsformular bezeichneten Personen zugänglich zu machen, und ist für die Bereitstellung der Anmeldedaten an weitere, von ihm nicht bezeichnete Personen oder an Dritte für den Fall von deren Missbrauch verantwortlich.
2.6. Zusammen mit den Anmeldedaten macht der Beschaffer dem Besteller auch die Nutzung der Datenübertragung über die API zugänglich, wobei sich der Besteller bei der Nutzung dieser Datenübertragung nach den Regeln und Anweisungen des Beschaffers zu richten hat.
2.7. Der Besteller ist sich dessen bewusst, dass es nach der Aktivierung des Kundenkontos zur Herstellung einer Datenanbindung zwischen dem im System Neoship eingerichteten Kundenkonto des Bestellers und den Systemen des Versanddienstleisters zur Erfassung und Verarbeitung der Sendungen kommt. Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass er gegenüber dem Versanddienstleister im eigenen Namen und auf eigene Rechnung auftritt. Der Beschaffer ist ausschließlich verpflichtet, die Beförderung der Sendungen für den Besteller durch den Versanddienstleister zu beschaffen, erfüllt jedoch nicht die Funktion eines Vermittlers, vertritt den Besteller nicht und handelt im Zusammenhang mit der Beförderung nicht auf Rechnung des Bestellers. Der Beschaffer hat das Recht, das Kundenkonto des Bestellers ohne Schadenersatz oder Ersatz des entgangenen Gewinns zu löschen, wenn es über das Kundenkonto des Bestellers zu einer Verletzung der guten Sitten, der geltenden Rechtsvorschriften oder dieser AGB kommt.
3. BESTELLUNG DER LEISTUNGEN UND BESCHAFFUNG DER BEFÖRDERUNG
3.1. Der Besteller gibt über sein Kundenkonto in das System Neoship die verpflichtenden und gegebenenfalls die bevorzugten Angaben zu den Sendungen ein, deren Beförderung beschafft werden soll.
3.2. Der Beschaffer stellt die Übertragung der Angaben und Daten, die die eingegebenen Sendungen betreffen, in das System des Versanddienstleisters sicher. Der Beschaffer haftet weder für die Richtigkeit der seitens des Versanddienstleisters bereitgestellten/in das System eingegebenen Angaben noch für die Richtigkeit der seitens der vom Besteller bestimmten verantwortlichen Personen in das System eingegebenen Angaben. Der Beschaffer haftet nicht für einen etwaigen Schaden oder entgangenen Gewinn, der dem Besteller infolge derart unrichtig, unvollständig oder ungenau eingegebener Angaben entstehen würde. Der Besteller haftet ausschließlich selbst für die Richtigkeit der Implementierung der Datenanbindung über die API und für die effektive Implementierung der Exporte/Importe, ebenso für die Richtigkeit der dem Versanddienstleister bereitgestellten Angaben. Stellt der Besteller nach der Eingabe der Angaben in das System einen Fehler fest oder gibt er unrichtige, unvollständige oder unbestimmte Angaben ein, so löst er die derart entstandene Situation unmittelbar mit dem Versanddienstleister; ebenso löst der Besteller mit dem Versanddienstleister selbstständig auch etwaige Reklamationen im Zusammenhang mit der Zustellung von Sendungen u. Ä.
3.3. Der Beschaffer ist verpflichtet, die Beförderung der Sendung nach der Eingabe der elektronischen Bestellung gemäß Punkt 3.1. dieses Artikels der AGB spätestens am folgenden Arbeitstag nach deren Anforderung zu beschaffen. Als Anforderung gilt das Anklicken der Schaltfläche, die für den Druck der Versandetiketten für jene Pakete bestimmt ist, für die die Beförderung beschafft werden soll. Als beschaffte Beförderung gilt es, wenn der vom Nutzer gemäß Punkt 3.1. dieser AGB erstellten Sendung eine Sendungsverfolgungsnummer aus dem System des Versanddienstleisters zugeordnet ist. Zugleich wird dem Besteller ein Versandetikett für das Paket mit dieser Sendungsverfolgungsnummer generiert. Die Art und die Zeit der Abholung der Sendungen vereinbart der Besteller individuell mit dem Versanddienstleister. Der Besteller ist sich dessen bewusst, dass sich die Kriterien für die Verpackung der Sendungen sowie die weiteren mit der Beförderung der Sendungen zusammenhängenden Erfordernisse nach den Beförderungsbedingungen des jeweiligen Versanddienstleisters richten, so wie es in Punkt 2.4. dieser AGB angeführt ist. Verletzt der Besteller diese Bedingungen, so haftet er in vollem Umfang für den entstandenen Schaden.
3.4. Der Besteller nimmt zur Kenntnis und stimmt dem zu, dass Bestandteil des Systems Neoship auch andere Funktionalitäten sind, die Systeme und Dienste Dritter nutzen. Der Besteller kann die im Rahmen des Systems Neoship bereitgestellten Funktionalitäten auch für Marketingaktivitäten und Umfragen nutzen. Zum Zweck der Einholung der Einwilligung der betroffenen Personen in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken ist der Besteller verpflichtet, bei jeder einzelnen betroffenen Person zu kennzeichnen, ob sie die ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu diesen Zwecken erteilt hat, gegebenenfalls ob sie diese Einwilligung widerrufen oder überhaupt nicht erteilt hat. Über diese Tatsachen ist der Besteller verpflichtet, den Beschaffer unmittelbar zu informieren, gegebenenfalls diese Informationen unmittelbar in das System Neoship einzugeben. Unabhängig vom Grund darf der Beschaffer die personenbezogenen Daten der betroffenen Person zu diesen Zwecken nicht verwenden, wenn bei der Sendung oder an anderer Stelle keine eindeutige Einwilligung der betroffenen Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu Marketing- und Umfragezwecken definiert ist.
4. PREIS FÜR DIE LEISTUNGEN, BESCHAFFUNG DER BEFÖRDERUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1. Der Beschaffer hat Anspruch auf eine Vergütung für seine Leistungen und für die Beschaffung der Beförderung von Sendungen über das System Neoship. Der Besteller ist verpflichtet, diese Vergütung auf die Art und unter den Bedingungen zu zahlen, die in diesen AGB und in der Preisliste des Beschaffers angeführt sind. Der Preis für die Leistungen, die Gebühren und die Beschaffung der Beförderung für die einzelnen Pakete ist in der aktuellen, auf seiner Webseite www.neoship.sk bzw. im Rahmen des Kundenkontos des Nutzers verfügbaren Preisliste des Beschaffers angeführt oder wird stets im Voraus vereinbart und in einem Nachtrag zum Vertrag mit dem Besteller auf Grundlage der voraussichtlichen und erklärten Anzahl der Sendungen erfasst, deren Anzahl ebenfalls im aktuellen Nachtrag zum Vertrag angeführt ist. Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass sich die Art der Berechnung der Preise einiger Zusatzleistungen und Gebühren sowie deren Zuordnung zu den beschafften Sendungen nach den Kriterien der einzelnen Versanddienstleister richtet. Zugleich können sie sich bei den einzelnen Versanddienstleistern unterscheiden. Alle diese Kriterien sind in den AGB der einzelnen Versanddienstleister angeführt, die dem Besteller auch im Rahmen seines Kundenzugangs in Neoship zur Verfügung stehen.
4.2. Der Beschaffer ist berechtigt, im Rahmen des Leistungsangebots einen Nachlass auf die Gebühren im Falle einer sog. beworbenen „Aktion“ der angebotenen Leistungen zu gewähren, die zeitlich begrenzt sein kann. Der Beschaffer ist zugleich berechtigt, dem Besteller einen individuellen Nachlass zu individuell vereinbarten Bedingungen zu gewähren, die im Vertrag bzw. in einem Nachtrag zum Vertrag geregelt werden. Fehlt eine solche individuelle Vereinbarung im Vertrag, so ist der Besteller verpflichtet, die einzelnen Gebühren und Preise der Leistungen gemäß der aktuellen Preisliste des Beschaffers zu zahlen.
4.3. Der Beschaffer ist berechtigt, den gemäß Punkt 4.1 dieser AGB vereinbarten Preis für die Beschaffung der Beförderung einseitig zu ändern, wenn der Besteller in den vorangegangenen 12 Kalendermonaten beim Beschaffer die Beschaffung der Beförderung von Sendungen um weniger als 20 % gegenüber der von ihm ursprünglich erklärten Menge bestellt, höchstens jedoch um 50 % des Preises für die Beschaffung der Beförderung gemäß der Preisliste. Im Interesse der Wahrung der Qualität der Leistungen ist der Beschaffer ebenso berechtigt, die Preise der Leistungen einseitig anzupassen, und zwar vor allem in der Situation, in der ihm insbesondere durch den Einfluss Dritter (Gesetzgebungsmaßnahmen, Dienstleister, Versanddienstleister) die mit dem Betrieb der Dienste Neoship zusammenhängenden finanziellen Kosten gestiegen sind. Über die Preisänderung wird der Besteller ausreichend rechtzeitig, spätestens jedoch eine Woche vor deren Inkrafttreten, informiert, und zwar per E-Mail oder mittels einer in seinem Kundenkonto verfügbaren elektronischen Nachricht. Stimmt der Besteller der Preisänderung nicht zu, so hat er die Möglichkeit, vom Vertrag in der festgelegten Frist gemäß Punkt 7.2.4. der AGB zurückzutreten. Tritt der Besteller in der angeführten Frist nicht zurück, so gilt, dass er der Preisänderung zustimmt.
4.4. Der endgültige Preis für die Beschaffung der Beförderung wird erst nach der Beschaffung der Beförderung der Sendungen für den Besteller bestimmt, und zwar auf Grundlage der vom Besteller genutzten Version der Funktionalität in Neoship, der gewählten Zusatzleistungen, der der Sendung vom Versanddienstleister bei deren Verarbeitung zugeordneten Leistungen sowie des tatsächlichen Gewichts der Sendung, deren Beförderung beschafft wurde. Die Information über den Preis für die Beschaffung der Beförderung und der Stand des Kreditkontos sind stets unmittelbar in dem im System Neoship eingerichteten Kundenkonto des Bestellers angeführt.
4.5. Den Preis für die Beschaffung der Beförderung und die Gebühren zahlt der Besteller vorrangig über das im Rahmen des Dienstes Neoship eingerichtete Kreditkonto, und zwar unter dem variablen Symbol, das mit der dem konkreten Kreditkonto zugeordneten eindeutigen Zahlenbezeichnung übereinstimmt. Die Art der Zahlung des Kredits und des Preises für die Beschaffung können der Besteller und der Beschaffer im Servicevertrag abweichend vereinbaren. Zugleich kann der Beschaffer dem Besteller in bestimmten Fällen eine Rechnung für Leistungen außerhalb des Kreditkontos ausstellen. Diese Rechnungen ist der Besteller verpflichtet, unmittelbar an den Beschaffer außerhalb des Kreditkontos zu zahlen.
4.6. Der vom Besteller vorausbezahlte Kredit bildet eine Vorauszahlung für künftige Fälle der Beschaffung der Beförderung von Sendungen durch den Beschaffer für den Besteller sowie zugleich für einige Gebühren des Beschaffers. Die Mindesthöhe der Vorauszahlung für die Erstellung von Sendungsdatensätzen in Neoship ist in Höhe von 0,01 Eur inkl. MwSt. festgelegt. Die Mindesthöhe der Vorauszahlung für die Beschaffung der Beförderung von Sendungen und somit für den damit verbundenen Druck der Versandetiketten ist in Höhe von 30,01 Eur inkl. MwSt. bei der Version Premium und 25,07 € inkl. MwSt. bei der Version Basis festgelegt. Der Beschaffer stellt gemäß der Erfassung der Anzahl der beschafften Sendungen des Bestellers und der Daten gemäß Punkt 4.4 dieses Artikels der AGB einen Buchhaltungsbeleg – eine elektronische Rechnung für die im jeweiligen Kalendermonat erbrachten Leistungen im Format pdf – aus, und zwar stets zum Ende des jeweiligen Kalendermonats, und sendet sie spätestens binnen 15 Kalendertagen an den Besteller an die von ihm im Registrierungsformular angegebene E-Mail-Adresse. Die elektronische Rechnung ist ein vollwertiger Steuerbeleg.
4.7. Der Beschaffer hat das Recht auf Inanspruchnahme des vom Besteller vorausbezahlten Kredits von dessen Kreditkonto, und zwar im Umfang der ausgestellten Rechnung gemäß Punkt 4.6 und 4.8. dieser AGB, womit der Besteller vorbehaltlos einverstanden ist und dessen er sich bewusst ist.
4.8. Der Besteller ist auf Grundlage des Servicevertrags berechtigt, die künftige Beschaffung der Beförderung von Sendungen durch den Beschaffer zu bestellen und den Kredit gemäß Punkt 4.6 der AGB auch wiederholt, gegebenenfalls für einen längeren Zeitraum, z. B. für das gesamte Kalenderjahr, vorauszubezahlen. Der Besteller ist berechtigt, den Stand des vorausbezahlten Kredits sowie den Verbrauch des Kredits jederzeit zu kontrollieren, und ist zugleich berechtigt, die Erstellung eines Auszugs aus dem Kreditkonto für einen von ihm gewählten Zeitraum zu verlangen, und zwar über den Kundenbereich der Internetseite www.aplikacia.neoship.sk. Der Besteller ist verpflichtet, das Kreditkonto in einer solchen Höhe zu halten, die im Interesse der Vermeidung eines Sollstands mit größter Wahrscheinlichkeit die Kosten für die von ihm geforderte Beschaffung der Beförderungen der einzelnen Sendungen deckt. Aus diesem Grund wird in der Version Premium die angemessene Höhe des für die Generierung der Versandetiketten und die anschließende Beschaffung der Beförderung erforderlichen Kredits nach der Formel (Anzahl der Etiketten x 5,00 € inkl. MwSt. + 25 € inkl. MwSt.) < aktueller Kreditstand berechnet. In der Version Basis wird die angemessene Höhe des für die Generierung der Versandetiketten und die anschließende Beschaffung der Beförderung erforderlichen Kredits nach der Formel (Anzahl der Etiketten x 0,06 € inkl. MwSt. + 25 € inkl. MwSt.) < aktueller Kreditstand berechnet. Ist die Höhe des Kreditkontos unzureichend, so ist die Generierung der Versandetiketten nicht möglich, bis das Kreditkonto auf einen Betrag aufgefüllt wird, der für die Generierung der geforderten Anzahl der Etiketten gemäß der vorstehenden Formel ausreichend hoch ist. Wegen einer unzureichenden Höhe des Kredits für die Generierung der Etiketten und somit für die Bestellung der Beschaffung der Beförderung durch den Besteller haftet der Beschaffer nicht für einen etwaigen entgangenen Gewinn des Bestellers oder für den Ersatz des Schadens, der dem Besteller infolge der Aussetzung der Generierung der Versandetiketten entstehen würde. Und zwar bis zum Zeitpunkt der Erhöhung des Stands des Kreditkontos durch den Besteller auf ein ausreichendes Niveau.
4.9. Übersteigen die vom Kreditkonto des Bestellers abgebuchten Gebühren für Leistungen und die Bestellungen des Bestellers zur Beschaffung der Beförderung von Sendungen durch den Beschaffer den Betrag des vom Besteller vorausbezahlten Kredits, so ist der Besteller verpflichtet, die entstandene Schuld auf dem Kreditkonto spätestens bis zum Ablauf der Fälligkeitsfrist zu zahlen, die auf der nächstfolgenden Rechnung angeführt ist, welche nach dem Tag ausgestellt wurde, an dem die Schuld entstanden ist. Bis zur Zahlung der Schuld auf dem Kreditkonto gemäß diesem Punkt der AGB ist der Besteller nicht berechtigt, neue Bestellungen der Beschaffung der Beförderung vorzunehmen. Der Beschaffer haftet somit nicht für einen etwaigen entgangenen Gewinn des Bestellers oder für den Ersatz des Schadens, der dem Besteller infolge der Nichtannahme weiterer Bestellungen entstehen würde, die bis zum Zeitpunkt des Ausgleichs der Schuld auf dem Kreditkonto und der Zahlung der neuen Höhe des gewählten Kredits ausgesetzt werden. Hat der Besteller Interesse daran, die Höhe des Kredits auf seinem Konto zu ändern oder andere Handlungen in Bezug darauf vorzunehmen, so ist ein schriftlicher (E-Mail-)Antrag seitens des Statutarorgans des Bestellers bzw. der zur Vertretung des Bestellers berechtigten Person erforderlich, die im Servicevertrag bezeichnet ist. Zum Zweck der Bestätigung der Änderung ist der Beschaffer berechtigt, die im Servicevertrag als berechtigt bezeichneten Personen zu kontaktieren und die Bestätigung dieser Änderung anzufordern.
5. RECHTE, PFLICHTEN, ERKLÄRUNGEN UND HAFTUNG DER VERTRAGSPARTEIEN
5.1. Der Besteller ist berechtigt, die Softwareanwendung Neoship und deren weitere Funktionalitäten ausschließlich in dem in diesen AGB vereinbarten Umfang zu nutzen und darauf zu achten, dass der Zweck ihrer Nutzung im Einklang mit dem Gesetz, den Lizenzbedingungen, anderen in der Slowakischen Republik geltenden allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften und den guten Sitten steht, sowie darauf, dass durch die Nutzung des Online-Versandsystems Neoship Dritten kein Schaden oder sonstiger Nachteil an ihrem Vermögen oder an ihren Rechten entsteht. Der Besteller ist ferner berechtigt, alle Rechte auszuüben, die ihm der Servicevertrag oder diese AGB zuerkennen, und zwar vor allem unmittelbar mit dem Versanddienstleister zu kommunizieren und gesonderte Beförderungsbedingungen im Verhältnis zur Abholung, zur Beförderung und zur Reklamation von Sendungen zu vereinbaren; die verfügbaren Informationen des Versanddienstleisters über den Stand der Sendung zu nutzen u. Ä.
5.2. Der Besteller ist verpflichtet, die sich für ihn aus diesen AGB ergebenden Pflichten einzuhalten und deren Erfüllung sicherzustellen. Der Besteller ist ferner verpflichtet, Mängel der Beförderung schriftlich unmittelbar beim Versanddienstleister zu reklamieren. Stellt der Besteller nach der Eingabe der Angaben in das System einen Fehler fest oder gibt er unrichtige, unvollständige oder unbestimmte Angaben ein, so löst er die derart entstandene Situation nach der Verarbeitung der Sendungen durch den Versanddienstleister unmittelbar mit diesem, und zwar vorrangig über die dafür in Neoship bestimmte Funktionalität. Ebenso löst der Besteller mit dem Versanddienstleister auch etwaige Reklamationen im Zusammenhang mit der Zustellung von Sendungen u. Ä. Vor der Verarbeitung der Sendungen durch den Versanddienstleister löst der Besteller etwaige Anforderungen mit dem Beschaffer.
5.3. Der Besteller hat das Recht, einen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Beschaffer geltend zu machen, wenn der Beschaffer seine sich aus dem Servicevertrag ergebenden Pflichten verletzt und die eingegebene Beförderung nicht beschafft. Dem Besteller wird der Preis für die Beschaffung der Beförderung im Falle einer ordnungsgemäß geltend gemachten und seitens des Versanddienstleisters anerkannten Reklamation erstattet. Der Beschaffer ist in einem solchen Fall verpflichtet, den gezahlten Preis der beschafften Beförderung dem Besteller binnen einer Frist von 15 Tagen ab Erhalt der Mitteilung des Versanddienstleisters über die Anerkennung der berechtigten Reklamation zu erstatten. Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass:
a) für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Zustellung der Sendung, deren Beförderung vom Beschaffer beschafft wurde, ausschließlich der Versanddienstleister haftet;
b) der Versanddienstleister für den an der Sendung verursachten Schaden ab dem Moment ihrer Übergabe an die vom Versanddienstleister mit der Durchführung der Beförderung beauftragte Person bis zu ihrer Übergabe an den Adressaten der Sendung haftet.
5.4. Weder der Beschaffer noch der Versanddienstleister haftet für Schäden an der Sendung, die verursacht wurden:
5.4.1. durch den Besteller, den Adressaten oder den Eigentümer der Sendung oder durch deren ungeeignete Anweisungen;
5.4.2. durch einen Mangel oder die natürliche Beschaffenheit des Inhalts der Sendung;
5.4.3. durch eine ungeeignete Verpackung oder Art der Verstärkung und Verpackung, mit der der Besteller die Sendung für die Beförderung ausgestattet hat, gegebenenfalls durch eine mangelhafte Verpackung der Sendung.
5.5. Der Beschaffer erklärt und haftet dafür:
a) dass die Softwareanwendung, zu deren Nutzung dem Besteller eine Lizenz erteilt wurde, im Einklang mit dem Gesetz und anderen in der Slowakischen Republik geltenden allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften steht, in keiner Weise Urheberrechte oder andere Rechte und berechtigte Interessen Dritter verletzt und für die Zwecke der Nutzung des Online-Versandsystems und des API-Systems ordnungsgemäß nutzbar und funktionsfähig ist;
b) für eine 97%-ige Verfügbarkeit des Dienstes Neoship. Dies gilt nicht im Falle eines geplanten Ausfalls oder einer geplanten Wartung der Internetseite www.aplikacia.neoship.sk oder des Dienstes Neoship selbst, sofern diese dem Besteller mindestens 24 Stunden im Voraus mitgeteilt wurden.
5.6. Der Beschaffer haftet nicht für die Nutzung:
a) der Softwareanwendung durch den Besteller oder durch Dritte, denen der Besteller den Zugang zur Softwareanwendung ermöglicht hat, vor allem nicht für den Missbrauch der Softwareanwendung oder deren Nutzung im Widerspruch zu diesen AGB, für den Nachteil, der Dritten durch die Nutzung der Softwareanwendung verursacht wird.
b) für Fehler und Mängel der Software, die durch die Nutzung der Softwareanwendung im Widerspruch zu den Lizenzbedingungen, den AGB, dem Gesetz oder anderen in der Slowakischen Republik geltenden allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften entstehen, durch einen Dritten, ein unabwendbares Ereignis u. Ä. verursacht werden;
c) für die Richtigkeit der seitens des Bestellers oder des Versanddienstleisters in das System eingegebenen Angaben; für eine Störung, die in der Minderung der Qualität oder in Ausfällen des Dienstes Neoship besteht und vom Besteller oder von den von ihm beauftragten Personen verursacht wurde; für eine Störung, die infolge von Ereignissen verursacht wurde, die den Charakter höherer Gewalt haben; für eine Störung, die durch die Nutzung des Dienstes Neoship verursacht wurde; für eine Störung, die durch einen Ausfall, einen Systemfehler oder technische Probleme auf Seiten des Versanddienstleisters verursacht wurde.
5.7. Der Beschaffer haftet dem Besteller für jegliche Störung, unabhängig von deren Charakter, Dauer oder Schwere, nur dann, wenn die Störung durch die Verletzung der Pflichten des Beschaffers aus diesem Vertrag und aus den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften verursacht wurde.
5.8. Der Besteller meldet eine Störung des Dienstes Neoship dem Beschaffer ohne unnötigen Aufschub, nachdem er von ihr Kenntnis erlangt hat. Der Besteller ist berechtigt, die Störung vorrangig schriftlich per E-Mail an die Adresse klientservis@neoship.sk oder telefonisch unter der Tel.-Nr. +421 901 714 003 zu melden. Der Besteller ist verpflichtet, bei der Meldung der Störung seine Identifikation sowie eine verständliche und ausreichende Beschreibung der Störung anzuführen.
5.9. Der Beschaffer verpflichtet sich, binnen 10 Std. ab deren Mitteilung durch den Besteller mit der Beseitigung der Störung zu beginnen. Der Beschaffer verpflichtet sich, die Störung binnen 24 Std. zu beseitigen. Hat die Störung einen schwerwiegenderen Charakter oder kann der Beschaffer die Störung aus technischen oder personellen Gründen in dieser Frist nicht beseitigen, so ist er verpflichtet, diese Informationen binnen 24 Std. dem Besteller zusammen mit dem voraussichtlichen Termin der Beseitigung der Störung mitzuteilen. Der Beschaffer beseitigt die Störung im Sinne des Punktes 5.9. dieses Artikels der AGB auf eigene Kosten. Handelt es sich um eine Störung, für die der Beschaffer nicht haftet, so beseitigt der Beschaffer die Störung auf Kosten des Bestellers.
5.10. Der Besteller haftet dem Beschaffer für den durch die Verletzung seiner Pflichten verursachten Schaden.
5.11. Der Besteller ist verpflichtet, die Daten aus der Datenbank der Softwareanwendung sowie die Schemata geheim zu halten, wobei er nicht berechtigt ist, diese Datenbanken und Schemata Dritten zugänglich zu machen oder auf sonstige Weise bereitzustellen. Der Besteller haftet dem Beschaffer für den durch die Verletzung dieser Pflicht verursachten Schaden.
5.12. Der Beschaffer und der Besteller verpflichten sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, von denen sie im Zusammenhang mit dem Abschluss des Servicevertrags und der Erteilung der Lizenz zur Nutzung der Softwareanwendung Neoship sowie mit der Zugänglichmachung der in die Datenbank eingegebenen personenbezogenen Daten Kenntnis erlangt haben, sofern diese Tatsachen den Charakter eines Geschäftsgeheimnisses einer Vertragspartei haben können oder offensichtlich ist, dass eine Vertragspartei ein Interesse an deren Geheimhaltung hat und deren Geheimhaltung in entsprechender Weise sicherstellt, oder sofern sich diese Pflicht für die Vertragsparteien unmittelbar aus dem Gesetz ergibt.
6. SANKTIONEN
6.1. Gerät der Besteller mit der Zahlung gemäß Punkt 4.6 bis 4.9 dieser AGB in Verzug, so hat der Beschaffer Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 0,05 % des geschuldeten Betrags für jeden Tag des Verzugs. Davon unberührt bleibt der Anspruch des Beschaffers auf Schadenersatz und auf die auf gesetzliche Weise bestimmten Verzugszinsen.
7. BEENDIGUNG DES VERTRAGS
7.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
7.2. Der Vertrag endet:
7.2.1. durch schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien zu dem in dieser Vereinbarung angeführten Tag;
7.2.2. durch Kündigung einer der Vertragsparteien ohne Angabe von Gründen, wobei der Vertrag mit Ablauf der einmonatigen Kündigungsfrist endet, die am ersten Tag des Kalendermonats zu laufen beginnt, der auf den Monat folgt, in dem die schriftliche Kündigung des Vertrags der anderen Vertragspartei zugestellt wurde;
7.2.3. durch Rücktritt des Beschaffers vom Vertrag wegen einer wesentlichen Verletzung der in Punkt 5.2 dieser AGB angeführten Pflichten durch die andere Vertragspartei, wobei der Vertrag mit dem Tag der Zustellung der schriftlichen Willenserklärung über den Rücktritt an die andere Vertragspartei endet; die Vertragsparteien haben vereinbart, dass der Beschaffer berechtigt ist, von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn der Besteller mit der Erfüllung der Pflicht, die Schuld auf dem Kreditkonto gemäß Punkt 4.9 der AGB zu zahlen, um mehr als 15 Kalendertage in Verzug gerät;
7.2.4. durch Rücktritt des Bestellers vom Vertrag im Falle seiner Nichtzustimmung zu einer Änderung der AGB, über die er seitens des Beschaffers gemäß Punkt 1.4. dieser AGB in Kenntnis gesetzt wurde. Der Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich erfolgen und muss seitens des Bestellers dem Beschaffer spätestens vor dem Wirksamwerden der Änderung der AGB zugestellt werden, andernfalls gilt, dass der Besteller der Änderung zustimmt.
7.3. Verzeichnet der Beschaffer nach der Beendigung des Vertrags ein Guthaben auf dem Kreditkonto des Bestellers, so ist der Beschaffer verpflichtet, dem Besteller den dem Guthaben auf dem Kreditkonto des Bestellers entsprechenden Betrag, vermindert um die Vertragsstrafe, auf die dem Beschaffer vor der Beendigung des Vertrags ein Anspruch entstanden ist, binnen 15 Kalendertagen ab dessen Beendigung zu zahlen.
7.4. Mit der Beendigung des Vertrags erlöschen weder der Anspruch auf Zahlung der Vertragsstrafe noch der Anspruch auf Schadenersatz, die während der Dauer des Vertrags entstanden sind.
7.5. Mit der Beendigung des Vertrags erlischt nicht die Pflicht des Bestellers, dem Beschaffer den Preis für die Leistungen und den Preis für die Beschaffung der Beförderung für die in das System des Versanddienstleisters exportierten Sendungen für den jeweiligen Zeitraum des Kalendermonats zu zahlen, und zwar für den Zeitraum vom ersten Tag des jeweiligen Kalendermonats, in dem es zur Beendigung des Vertrags gekommen ist, bis zum Tag der Beendigung des Vertrags.
7.6. Die Beendigung der Zusammenarbeit wird nach der Beendigung des Vertrags zum letzten Kalendertag des Monats buchhalterisch abgerechnet.
8. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN UND WEITERER MITGETEILTER DATEN
8.1. Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass seine personenbezogenen Daten im Umfang Vorname, Nachname, Wohnsitz oder Firma, Sitz, IČO, DIČ, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, IP-Adresse, zugeordnete Anmeldedaten, Cookies, Anmeldedaten für Online-Dienste, Anmelde- und API-Daten des Nutzers, die für die Datenverbindung mit dem Versanddienstleister erforderlich sind, einschließlich der Anforderung der Abgabe der Erklärung, dass der Besteller eine Person über 18 Jahre ist, vom Beschaffer zum Zweck der Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten verarbeitet werden, und zwar im Sinne des Gesetzes Nr. 18/2018 Z.z. über den Schutz personenbezogener Daten, wobei eine gesonderte Einwilligung des Bestellers als betroffener Person nicht erforderlich ist.
8.2. Der Besteller tritt für die Zwecke des Gesetzes Nr. 18/2018 Z.z. als Verantwortlicher auf, weshalb er verpflichtet ist, die Einwilligung in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten seitens der betroffenen Personen sicherzustellen, bei denen es sich um die Empfänger oder die Absender der Sendungen handelt. Zugleich ist der Verantwortliche verpflichtet, die betroffenen Personen darüber in Kenntnis zu setzen, dass ihre personenbezogenen Daten im Umfang Vorname, Nachname, Wohnsitz, Telefonnummer, E-Mail, Firma, Sitz, IČO vom Beschaffer und vom Versanddienstleister verarbeitet werden, wobei diese betroffenen Personen darüber in Kenntnis gesetzt werden müssen, dass der Versanddienstleister berechtigt ist, zum Nachweis der Identität auch die Vorlage eines Identitätsdokuments zu verlangen.
8.3. Der Besteller ist verpflichtet, von den betroffenen Personen die Einwilligung in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sicherzustellen, und zugleich erteilt diese gesonderte Einwilligung auch der Besteller dem Beschaffer, und zwar die Einwilligung in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten und deren Nutzung zum Zweck der Erstellung einer Datenbank, in deren Verarbeitung für die eigenen Bedürfnisse des Beschaffers zu mit dem Vertrag zusammenhängenden Zwecken sowie zur Kontaktierung der Empfänger der Sendungen im Zusammenhang mit einer Marketingumfrage und einer Umfrage hinsichtlich der Qualität der Leistungen und der Kundenzufriedenheit, und dies alles im Sinne des Gesetzes Nr. 18/2018 Z.z. in geltender Fassung. Zum Zweck der Einholung der Einwilligung der betroffenen Personen in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken ist der Besteller verpflichtet, bei jeder einzelnen betroffenen Person zu kennzeichnen, ob sie die ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu diesen Zwecken erteilt hat, gegebenenfalls ob sie diese Einwilligung widerrufen oder überhaupt nicht erteilt hat. Über diese Tatsachen ist der Besteller verpflichtet, den Beschaffer unmittelbar zu informieren, gegebenenfalls diese Informationen unmittelbar in das System Neoship einzugeben. Unabhängig vom Grund darf der Beschaffer die personenbezogenen Daten der betroffenen Person zu diesen Zwecken nicht verwenden, wenn bei der Sendung oder an anderer Stelle keine eindeutige Einwilligung der betroffenen Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu Marketing- und Umfragezwecken definiert ist.
8.4. Der Beschaffer verarbeitet die personenbezogenen Daten für die Dauer des Vertrags. Zugleich werden die personenbezogenen Daten der betroffenen Personen – also jener Personen, für die die Sendungen bestimmt sind, oder der Absender dieser Sendungen – in der Datenbank des Beschaffers für die Dauer eines Jahres ab dem Tag der Beschaffung der Beförderung der Sendung für eine etwaige Reklamation aufbewahrt. Nach Ablauf eines Jahres werden diese Daten anonymisiert.
8.5. Zum Zweck der Erstellung statistischer Daten bewahrt der Beschaffer die personenbezogenen Daten des Bestellers für die Dauer von fünf Jahren ab der Beendigung des Vertrags auf, wobei die personenbezogenen Daten der betroffenen Personen – der Adressaten oder der Absender – anonymisiert werden. Nach Ablauf dieser Zeit werden die personenbezogenen Daten des Bestellers gelöscht.
8.6. Der Besteller ist verpflichtet, dem Beschaffer bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten die erforderliche Mitwirkung zu leisten und im Bedarfsfall von den betroffenen Personen deren ausdrückliche und freiwillige Einwilligung in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu einem im Voraus bestimmten Zweck einzuholen. Der Besteller ist verpflichtet, den Beschaffer unverzüglich über die Anforderungen der betroffenen Personen zu informieren, die die Änderung ihrer personenbezogenen Daten, deren Aktualisierung, Berichtigung, Löschung oder den Widerruf ihrer Einwilligung in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten betreffen.
8.7. Der Beschaffer verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Bestellers nur im Einklang mit den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften und vor allem im Einklang mit dem Gesetz Nr. 18/2018 Z.z. zu verarbeiten und zu verwenden, die Daten ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Bestellers nicht an Dritte weiterzugeben, ausgenommen jene Personen, über die er die Funktionalitäten des Systems und die Erfüllung der Verbindlichkeit aus dem Vertrag sicherstellt, und sofern ihm diese Pflicht nicht durch das Gesetz auferlegt wird. Der Besteller ist verpflichtet, die betroffenen Personen, die die Einwilligung in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken erteilt haben, davon in Kenntnis zu setzen, dass diese Daten an Marketinggesellschaften weitergegeben werden, die diese Leistungen und Umfragen für den Beschaffer sicherstellen. Der Beschaffer erklärt, dass die personenbezogenen Daten des Bestellers gemäß den Anweisungen des Bestellers und mittels der Informationssysteme des Beschaffers verarbeitet werden, wobei angemessene technische, organisatorische und personelle Sicherheitsmaßnahmen angewandt werden, die der Art der Verarbeitung der personenbezogenen Daten entsprechen; die personenbezogenen Daten werden ausschließlich von berechtigten Personen verarbeitet, die in gebührender Weise belehrt wurden und die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
8.8. Der Besteller erteilt die ausdrückliche Einwilligung in die Mitteilung der personenbezogenen Daten und der weiteren im Vertrag angeführten und sich aus den Bestellungen der Beschaffung der Beförderung von Sendungen ergebenden Daten an den Versanddienstleister zum Zweck der Durchführung der vom Beschaffer auf Grundlage des Vertrags beschafften Beförderung der Sendungen.
8.9. Der Besteller erklärt, dass er über die Einwilligung jener Personen in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten verfügt, denen die Sendungen zugestellt werden sollen und die als Empfänger oder Absender der Sendungen in das System NEOSHIP eingegeben wurden/eingegeben werden. Der Besteller verpflichtet sich zugleich, die Einwilligung dieser betroffenen Personen in die Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zum Zweck ihrer Kontaktierung und der Erbringung von Marketingleistungen, gegebenenfalls zum Zweck einer Umfrage hinsichtlich der Qualität der erbrachten Leistungen, einzuholen.
8.10. Kontakt- und verantwortliche Person des Beschaffers im Verhältnis zur Verarbeitung und zum Schutz der personenbezogenen Daten ist Herr Mgr. Tomáš Záškvara, der unter der Tel.-Nr. 0917 998 494 oder per E-Mail an zaskvara@neoship.sk kontaktiert werden kann. Der Besteller ist berechtigt, diese Kontaktdaten auch der betroffenen Person bereitzustellen.
8.11. Der Besteller und die betroffenen Personen haben das Recht, über die angemessenen Garantien und Sicherheitsmaßnahmen informiert zu werden, die zum Zweck des Schutzes der personenbezogenen Daten getroffen wurden, sie haben das Recht, die Berichtigung oder die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, und sind zugleich berechtigt, einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens über den Schutz personenbezogener Daten gemäß § 100 des Gesetzes Nr. 18/2018 Z.z. zu stellen.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1. Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass sie die elektronische E-Mail-Korrespondenz als eine relevante Art der Kommunikation ansehen, die die schriftliche Korrespondenz in vollem Umfang ersetzt. Elektronisch zugestellte Eingaben der Vertragsparteien sind für die Vertragsparteien verbindlich und wirksam.
9.2. Änderungen und Nachträge zu diesen AGB bedürfen der Schriftform. Jegliche Änderung des Vertrags muss schriftlich erfolgen. Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass die Übertragung seiner Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung des Beschaffers vorgenommen werden kann.
9.3. Der Besteller ist verpflichtet, dem Beschaffer jegliche Änderungen der Daten mitzuteilen, die den Besteller selbst oder die Personen betreffen, auf die sich die Leistung aus dem Vertrag bezieht.
9.4. Rechte und Pflichten, die durch diese AGB nicht geregelt sind, richten sich nach den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 513/1991 Zb. Obchodný zákonník (Handelsgesetzbuch) in der Fassung späterer Vorschriften, des Gesetzes Nr. 40/1964 Zb. Občiansky zákonník (Bürgerliches Gesetzbuch) in der Fassung späterer Vorschriften, des Gesetzes Nr. 250/2007 Z.z. o ochrane spotrebiteľa (über den Verbraucherschutz) und über die Änderung des Gesetzes des Slowakischen Nationalrats Nr. 372/1990 Zb. o priestupkoch (über Ordnungswidrigkeiten) in der Fassung späterer Vorschriften sowie des Gesetzes Nr. 18/2018 Z.z. o ochrane osobných údajov (über den Schutz personenbezogener Daten) und nach anderen in der Slowakischen Republik geltenden Rechtsvorschriften.
9.5. Die AGB sind gültig und wirksam ab 14.5.2026
IM NAMEN DES BESCHAFFERS:
Name: Ing. Juraj Balogh
Geschäftsführer der Gesellschaft
Datum: 14.5.2026
Ort: Bratislava - mestská časť Ružinov